Ein gesetzliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht bei Mietverträgen steht dem Kunden nicht zu. Auch bei Fernabsatzverträgen (Ver-tragsschluss über das Telefon, Internet oder Fax) gibt es kein solches Rücktrittsrecht, da Gegenstand des Vertrages, auf einen bestimmten Termin zu erbringende Leistungen zur Freizeitgestaltung sind, vgl. § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB.
Wir räumen dem Kunden jedoch ein vertragliches Rücktrittsrecht ein. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag bis 2 Wochen vor dem Erfüllungstermin wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 25 % des Gesamtpreises erhoben. Bei Rücktritt bis 7 Tage vor dem Tag des Mietbeginns werden 70 % des vereinbarten Gesamtmietpreises fällig, bei noch kurzfristigerer Stornierung bzw. Nichtinanspruchnahme der Buchung wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100 % erhoben.
Kann im Falle des Rücktritts durch den Kunden die Mietsache für den ganzen Mietzeitraum anderweitig vermietet werden, so fällt lediglich ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 20,00 € an. Ist eine teilweise anderweitige Vermietung möglich, errechnet sich das Rücktrittsentgelt nur aus dem Betrag, der sich nach Abzug der anderweitigen Mieteinnahmen ergibt.
Der Kunde hat, sofern Stornokosten erhoben werden, die Möglichkeit, einen Nachweis zu führen, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
Eine Übertragung der Buchung auf andere Personen ist zulässig.
Schlechtes Wetter und damit einhergehende Unannehmlichkeiten begründen kein kostenloses Rücktrittsrecht.
Eine Stornierung seitens des Veranstalters kann erfolgen falls Touren mit Mindestteilnehmerzahlen angeboten werden, die Teil-nehmerzahl aber nicht zustande gekommen ist. Ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich besteht hierfür nicht.
Im Falle einer Mindestpegelunterschreitung auf der Enz zwischen Vaihingen und Bietigheim ist es dem Anbieter möglich die ge-buchte Tour ohne weitere Begründung zu stornieren oder einen Kanuguide zu Begleitung der Tour bereit zu stellen. Die pauschalen Kosten für einen Tourbegleiter belaufen sich auf 120€. Anspruch des Kunden auf finanziellen Ausgleich gibt es hierfür nicht. Maßgeblich für diesen besonderen Fall sind die Enzverordnungen des Landratsamtes Ludwigsburg. Gültig ab einen Pegel Vaihingen unter 65cm (Vortagespegel !).